Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Leistungsminderungen durch die Jobcenter sind gestiegen

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Die Jobcenter haben im Jahr 2025 rund 461.400 Leistungsminderungen ausgesprochen, was einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im vergangenen Jahr wurden die Leistungsminderungen gesetzlich oder regulatorisch nicht verändert. Dadurch konnten die Regeln, die zuvor mehrmals verändert wurden, kontinuierlich wirken. Insgesamt gab es zirka 224.100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die von mindestens einer neu verhängten Leistungsminderung betroffen waren. Trotz des Anstiegs kommt weiterhin nur ein sehr kleiner Kreis von Kundinnen und Kunden mit Minderungen in Berührung. Im Jahr 2025 waren im Schnitt nur 0,9 (Vorjahr 0,7) Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen von mindestens einer Leistungsminderung betroffen.

Die neuen Sanktionen haben für SGB II-Empfänger ab 01.07.2026 erhebliche Folgen:

  • Die Nichterreichbarkeitsfiktion nach § 7 Abs. 4 SGB II-N; im Zweifel die 100-Prozent-Sanktionen für vulnerable Gruppen. Die Jobcenter gehen zukünftig davon aus, das keine Bedürftigkeit (mehr) besteht, wenn ein Leistungsempfänger seiner Meldepflicht dreimal hintereinander nicht nachkommt und auch telefonisch nicht erreichbar ist. In diesem Fall kann die Leistung komplett gestrichen werden. Da zu erwarten ist, das aufgrund dieser Möglichkeit zahlreiche Klagen erhoben werden, wird man abwarten müssen, wie sich die Rechtsprechung zu dieser neuen Sanktionsmöglichkeit äußern wird.
  • Jede Sanktion beträgt immer 30 % des Regelsatzes für ein bis drei Monate (§ 31a Abs. 1 SGB II-N, § 32 Abs. 1 SGB II-N). Ausnahme: höhere Gewalt oder Krankheit.
  • Bei einmaligem Terminversäumnis wird nunmehr auf das Versäumnis in Form eines  Durchsetzungsverwaltungsaktes reagiert.  Die Regelleistung wird bei einem einmaligen Versäumnis um 10 % gekürzt.Da das Jobcenter in Zukunft alles per Verwaltungsakt bestimmen kann, ist bei Nichterfüllung immer mit 30 % zu sanktionieren (§ 15a SGB II-N).

Quellenhinweise:

Presseinfo der BA vom 13.04.2026

Harald Thome-Newsletter vom 03.05.2026

1 Kommentar zu „Leistungsminderungen durch die Jobcenter sind gestiegen“

  1. die BR sollte lieber in mehr Bildung für die Arbeitslsoen stecken anstatt in Sanktionen und die oberen Zehntausend stärker besteuern sowie die über 100 Krankenkassen auf 2 oder 3 zusammendampfen.

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