Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Antrag auf Wohngeld

Das Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung zur Entlastung bei den Wohnkosten für Mieterinnen, Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzten Wohnraums.

Wir unterstützen Sie beim Vorbereiten und Ausfüllen des Wohngeldantrags und helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Unterlagen vollständig zusammenzustellen und strukturiert einzureichen.


Wer kann Wohngeld erhalten?

Ein Anspruch auf Wohngeld kann unter anderem bestehen, wenn:

  • das Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken
  • keine Leistungen bezogen werden, die Wohngeld ausschließen (z. B. Bürgergeld mit Unterkunftskosten)
  • eine Mietwohnung oder selbst genutztes Wohneigentum vorhanden ist
  • die Einkommens- und Mietobergrenzen eingehalten werden

Die Entscheidung über den Anspruch trifft die zuständige Wohngeldstelle.


Unterlagen für den Wohngeldantrag

Für die Antragstellung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllter Wohngeldantrag
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohnkosten
  • aktuelle Mietbescheinigung (falls erforderlich)
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide)
  • Nachweise über Sozialleistungen (falls vorhanden)
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen (falls relevant)
  • Bankverbindung (IBAN)

Unsere Unterstützung beim Wohngeldantrag

Wir begleiten Sie bei:

  • der Klärung, welche Formulare benötigt werden
  • dem Ausfüllen des Wohngeldantrags
  • der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • der Prüfung auf Vollständigkeit
  • der strukturierten Vorbereitung zur Einreichung bei der Wohngeldstelle
  • bei der Beantwortung von Schreiben der Bewilligungsbehörde
  • und wir übernehmen das Porto für Sie
  • Prüfung Ihres Bescheids
  • Unterstützung bei der Abfassung eines  Widerspruchs im Rahmen des außergerichtlichen Widerspruchsverfahrens 

Ziel ist ein vollständig vorbereiteter und gut nachvollziehbarer Antrag.

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