Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

rechtliche Betreuung und Unterstützung

Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, ist verlässliche Unterstützung erforderlich. Wir begleiten Sie verantwortungsvoll in folgenden wichtigen Lebensbereichen : 

🟢 Leistungen

  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
  • Organisation von finanziellen Belangen
  • Hilfe bei Mietangelegenheiten
  • Postangelegenheiten 

Voraussetzungen

Die rechtliche Betreuung ist eine Maßnahme, die dazu dient, volljährige Menschen zu unterstützen, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z.B. aufgrund einer Behinderung oder aufgrund einer psychischen Erkrankung, z.B. einer Depression, einer Drogenerkrankung oder einer Demenz, nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.

In solchen Fällen wird durch das Betreuungsgericht auf Antrag ein rechtlicher Betreuer bestellt. (vgl.hz. § 1814 BGB) Soweit Sie eine Betreuung wünschen oder anregen möchten, können wir durch das Betreungsgericht als rechtliche Betreuer bestellt werden. Dazu müssen Sie uns ein ärztliches Gutachten vorlegen. 

Im Unterschied zum Bevollmächtigten, der oft ein Familienangehöriger ist, wird der rechtliche Betreuer durch den Rechtspfleger beim Betreuungsgericht überwacht und jährlich kontrolliert. 

Wichtiger Hinweis: 

Die rechtliche Betreuung in Pflege-, Unterbringungs-und Gesundheits-angelegenheiten übernehmen wir nicht.  

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