Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Wohngeld zu niedrig oder abgelehnt ?

Sie möchten Wohngeld beantragen? Wir beraten Sie nicht nur, sondern entlasten  Sie bei der Antragstellung, prüfen die erforderlichen Unterlagen und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit den zuständigen Stellen bis zum unterstützenden Widerspruch. Und im Klageverfahren schalten wir mit Ihrem Einverständnis unseren Kooperationsanwalt ein. So bleibt alles in einer Hand. Sie müssen sich also nicht allein durch das Verfahren und den behördlichen Schriftverkehr durcharbeiten. Und das Porto übernehmen wir auch noch für Sie ! Alle Dienstleistungen sind im Übrigen kostenfrei !

Das Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung zur Entlastung bei den Wohnkosten für Mieterinnen, Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzten Wohnraums.

Wer kann Wohngeld erhalten?

Ein Anspruch auf Wohngeld kann unter anderem bestehen, wenn:

  • das Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken
  • keine Leistungen bezogen werden, die Wohngeld ausschließen (z. B. Bürgergeld mit Unterkunftskosten)
  • eine Mietwohnung oder selbst genutztes Wohneigentum vorhanden ist
  • die Einkommens- und Mietobergrenzen eingehalten werden

Die Entscheidung über den Anspruch trifft die zuständige Wohngeldstelle.


Unterlagen für den Wohngeldantrag

Für die Antragstellung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllter Wohngeldantrag
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohnkosten
  • aktuelle Mietbescheinigung (falls erforderlich)
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide)
  • Nachweise über Sozialleistungen (falls vorhanden)
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen (falls relevant)
  • Bankverbindung (IBAN)

Unsere Unterstützung beim Wohngeldantrag

Wir begleiten Sie bei:

  • der Klärung, welche Formulare benötigt werden
  • dem Ausfüllen des Wohngeldantrags
  • der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • der Prüfung auf Vollständigkeit
  • der strukturierten Vorbereitung zur Einreichung bei der Wohngeldstelle
  • bei der Beantwortung von Schreiben der Bewilligungsbehörde
  • und wir übernehmen das Porto für Sie
  • Prüfung Ihres Bescheids
  • Unterstützung bei der Abfassung eines  Widerspruchs im Rahmen des außergerichtlichen Widerspruchsverfahrens 

Ziel ist ein vollständig vorbereiteter und gut nachvollziehbarer Antrag.

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