Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Meldung eines Leistungsmissbrauchs

1. Was ist ein Leistungsmissbrauch?

Ein Leistungsmissbrauch im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) liegt vor, wenn Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II) zu Unrecht bezogen wird. Dies kann insbesondere durch falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Jobcenter geschehen.

Typische Fälle sind:

  • Nicht angegebene Erwerbstätigkeit oder Einkommen

  • Verschwiegenes Vermögen

  • Falsche Angaben zur Bedarfsgemeinschaft

  • Unberechtigter Doppelbezug von Leistungen

2. Wer kann eine Meldung machen?

Jede Person kann einen möglichen Leistungsmissbrauch melden – auch anonym. Eine Verpflichtung zur Meldung besteht nicht.

3. Wo kann eine Meldung erfolgen?

Eine Meldung kann an das zuständige Jobcenter gerichtet werden:

  • Schriftlich per Brief

  • Telefonisch

  • Persönlich vor Ort

  • Teilweise auch online über Kontaktformulare der Jobcenter

Alternativ können Sie auch Hinweise an uns übermitteln. 

4. Welche Angaben sind sinnvoll?

Damit ein Hinweis geprüft werden kann, sollten möglichst konkrete Informationen angegeben werden:

  • Name der betroffenen Person (falls bekannt)

  • Adresse oder Aufenthaltsort

  • Beschreibung des möglichen Missbrauchs

  • Zeitraum der Beobachtungen

  • Eventuell vorhandene Nachweise

5. Anonymität und Datenschutz

Hinweise können anonym abgegeben werden. Die Identität der hinweisgebenden Person wird in der Regel vertraulich behandelt. Dennoch kann eine anonyme Meldung die Ermittlungen erschweren, da Rückfragen nicht möglich sind.

6. Was passiert nach der Meldung?

Das Jobcenter prüft den Hinweis intern. Bei konkreten Anhaltspunkten kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dies kann zu Rückforderungen, Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.

7. Wichtiger Hinweis

Eine Meldung sollte nur erfolgen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Falsche Verdächtigungen können rechtliche Konsequenzen haben.

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