Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Antragsunterstützung Grundsicherungsgeld (SGB II)

Das Grundsicherungsgeld ( bisher: Bürgergeld) nach dem SGB II ist eine staatliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen und ihre Bedarfsgemeinschaft, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.

Wir unterstützen Sie beim Vorbereiten und Ausfüllen des Bürgergeldantrags und helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusammenzustellen und strukturiert einzureichen.


Wer kann Bürgergeld erhalten?

Ein Anspruch kann unter anderem bestehen, wenn:

  • das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern
  • keine ausreichenden Rücklagen oder Vermögenswerte vorhanden sind
  • eine Erwerbsfähigkeit grundsätzlich besteht
  • der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt

Die Entscheidung über den Anspruch trifft das zuständige Jobcenter.


Unterlagen für den Bürgergeld-Antrag

Für die Antragstellung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllter Hauptantrag und Anlagen (Jobcenter-Formulare)
  • Mietvertrag und aktuelle Mietnachweise
  • Nachweise über Heiz- und Nebenkosten
  • Einkommensnachweise aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Kontoauszüge der letzten Monate
  • Nachweise über Vermögen (z. B. Sparguthaben, Versicherungen)
  • Nachweise über Versicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung)
  • ggf. Bescheide über andere Sozialleistungen

Unsere Unterstützung beim Bürgergeld-Antrag

Wir begleiten Sie bei:

  • der Orientierung im Antragsverfahren
  • dem Ausfüllen der Bürgergeld-Formulare
  • der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • der Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben
  • der strukturierten Vorbereitung zur Einreichung beim Jobcenter
  • der Überprüfung des Bescheides
  • der unterstützenden Abfassung eines  Widerspruchs im Rahmen des außergerichtlichen Widerspruchsverfahrens

Ziel ist ein vollständig vorbereiteter und gut nachvollziehbarer Antrag.

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