Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

wirtschaftliche Schuldnerberatung

Unsere kostenlose Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung richtet sich an Menschen mit wirtschaftlichen Schuldenproblemen. Ziel unserer Arbeit ist es, gemeinsam mit den Betroffenen tragfähige Lösungen zu entwickeln – idealerweise im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs mit den Gläubigern. Dabei unterstützen wir individuell, diskret und kompetent.

Wir betrachten nicht nur die finanziellen Aspekte, sondern behalten auch das gesamte Lebensumfeld im Blick. Sollten soziale oder psychische Belastungen eine Rolle spielen, vermitteln wir auf Wunsch an geeignete Fachstellen, um eine ganzheitliche Unterstützung sicherzustellen. 

Im Falle des Scheiterns eines außergerichtlichen Vergleichs mit den Gläubigern vermitteln wir Sie an eine soziale Schuldnerberatungsstelle. Dort erhalten Sie auch eine entsprechende Bescheinigung gem. § 34 InsO.

Anschließend können Sie dann dort oder über uns einen Antrag auf Erföffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Soweit das Insolvenzverfahren das Verfahren eröffnet, beginnt die sog.  dreijährige Wohlverhaltensphase. Diese wird von einem Insolvenzverwalter, der vom Gericht eingesetzt wird, überwacht.   

Erklärvideo

Die Restschuldbefreiung ist das zentrale Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Sie bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, nach einer bestimmten Zeit wieder schuldenfrei und wirtschaftlich neu zu starten.

Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist die rechtliche Entschuldung. Das heißt: Am Ende des Insolvenzverfahrens werden alle verbliebenen Schulden erlassen, die nicht freiwillig bezahlt wurden – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Geldstrafen oder Unterhaltsschulden).

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
    Bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden kann, muss versucht werden, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen.

  2. Insolvenzantrag & Insolvenzverfahren
    Scheitert der Vergleich, kann ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim Gericht gestellt werden.

  3. Wohlverhaltensphase
    Der Schuldner muss sich für 3 Jahre an bestimmte Regeln halten – z. B. einer Arbeit nachgehen, keine neuen Schulden machen und pfändbares Einkommen abtreten.

  4. Restschuldbefreiung
    Nach erfolgreicher Wohlverhaltensphase spricht das Gericht die Restschuldbefreiung aus – die Person ist dann schuldenfrei.

Was ist wichtig?

  • Es zählt das redliche Bemühen, die Schulden zu regulieren, sagt der Gesetzgeber

  • Während des Verfahrens ist eine enge Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung hilfreich.

  • Bei persönlichen oder sozialen Problemen unterstützen wir durch Vernetzung mit passenden Fachstellen.

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