Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Spendenaufruf

     Wofür wir  Ihr Geld verwenden: 

  • Kostenfreie Hilfe bei Sozial- und Behördenangelegenheiten
  • Antragstellungen (SGB II, Wohngeld, Grundsicherung u. a.)
  • Widerspruchsverfahren gemäß § 5 RDG
  • Behördenkorrespondenz und Schriftverkehr
  • Porto-, Druck- und Versandkosten
  • Verwaltungs- und Organisationsaufwand
  • Fortbildungen im Sozialrecht
  • Website, Kommunikation und digitale Verwaltung
  • Gebühren der Spendenplattform

Helfen Sie mit, das wir unsere kostenfreie und gemeinnützige Arbeit für Bedürftige weiter erbringen können. Ab 15,00 Euro erhalten Sie von uns auch eine Spenden-bescheinigung für das Finanzamt.

Hinweis für Unternehmen: 

Spenden an gemeinnützige Körperschaften  können von Firmen als Sonderausgabe bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille des Gesamtumsatzes im Kalenderjahr abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und § 10, Abs. 1  EStG ). Ihre Spende reduziert also Ihre Steuerlast. Das bedeutet: weniger Steuern = mehr Nettogewinn nach Steuern. Hinzu kommt Ihr Reputationsvorteil.   

„© 2025 Bürgerservicehilfe Recklinghausen gUG – Offizielle Website: www.bürgerhilfe-recklinghausen.de“
Nach oben scrollen