Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Das Jobcenter übernimmt beim Bürgergeld die Kosten der Unterkunft und Heizung – aber nur in „angemessener“ Höhe.

Für Recklinghausen (Mietstufe 3) gelten derzeit beispielhaft ungefähr folgende Richtwerte bei der Bruttokaltmiete:

  • 1 Person: ca. 458 €
  • 2 Personen: ca. 560 €
  • 4 Personen: ca. 855 €

Wichtig:
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Zum Beispiel können Krankheit, Behinderung, besondere familiäre Situationen oder fehlender Wohnraum berücksichtigt werden.

Auch Heizkosten müssen angemessen sein. Als zu hoch gelten sie meist dann, wenn der Verbrauch deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Haushalte liegt.

Wer eine Kostensenkungsaufforderung vom Jobcenter erhält, sollte schnell handeln:

  • Bescheid prüfen lassen
  • keine vorschnellen Entscheidungen treffen
  • Nachweise und persönliche Gründe vorlegen
  • Fristen beachten

Die Bürgerservicehilfe Kreis Recklinghausen bietet hierzu kostenfreie Beratung und Unterstützung an.

Bürgergeld: Wie groß darf deine Wohnung sein?

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