Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Ab dem 01.07.2026 gelten neue Regelungen zu Sanktionen beim Bürgergeld nach dem SGB II. Viele Betroffene sind unsicher, was genau als Verstoß gilt und welche Folgen drohen. Hier ein kurzer Überblick:

Was sind Meldeversäumnisse?

Ein Meldeversäumnis liegt vor, wenn Termine beim Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden – zum Beispiel:

  • persönliche Gespräche
  • Telefontermine
  • Maßnahmen oder Beratungstermine

Welche Sanktionen drohen?

Bei einem Meldeversäumnis kann das Bürgergeld gekürzt werden. Die Kürzung erfolgt in der Regel für einen Monat.

Wichtig:
Wer einen wichtigen Grund hatte (z. B. Krankheit oder Notfall), sollte dies schnellstmöglich dem Jobcenter mitteilen und nachweisen.


Was sind Pflichtverletzungen nach dem SGB II?

Pflichtverletzungen liegen vor, wenn vereinbarte Mitwirkungspflichten nicht eingehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ablehnung einer zumutbaren Arbeit
  • Abbruch einer Maßnahme
  • fehlende Mitwirkung bei der Jobsuche
  • Verstöße gegen Eingliederungsvereinbarungen

Je nach Schwere und Häufigkeit können höhere Kürzungen erfolgen.


Was können Betroffene tun?

Wer eine Sanktion erhält, sollte den Bescheid genau prüfen. Nicht jede Kürzung ist automatisch rechtmäßig.

Betroffene können:

  • Gründe und Nachweise nachreichen
  • Widerspruch gegen den Bescheid einlegen
  • sich beraten und unterstützen lassen

Dabei helfen wir gerne.

Wir unterstützen Sie!

Die Bürgerservicehilfe Kreis Recklinghausen unterstützt bei:

  • Prüfung von Sanktionen
  • unterstützende Widerspruchsbearbeitung als Nebenleistung gem. § 5 RDG soweit erforderlich
  • Fragen rund um Bürgergeld & Jobcenter
  • allgemeiner Sozialberatung

Sie sind nicht allein – holen Sie sich Unterstützung.

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