Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

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Wenn Ihr Wohngeld durch Bescheid eingestellt oder aufgehoben wurde, sollten Sie zunächst die Begründung sorgfältig prüfen. Häufige Gründe sind Änderungen beim Einkommen, bei der Miete, bei der Haushaltsgröße oder das Auslaufen des bisherigen Bewilligungszeitraums. Prüfen Sie, ob die im Bescheid genannten Tatsachen zutreffen. Nicht selten beruhen Entscheidungen auf unvollständigen Unterlagen oder Missverständnissen. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Wohngeldbehörde eingereicht werden. Zur Fristwahrung genügt zunächst eine kurze Erklärung: „Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom … Widerspruch ein. Eine Begründung reiche ich nach.“ Legen Sie dem Widerspruch gegebenenfalls Nachweise bei, die Ihre tatsächlichen Einkommens- und Wohnverhältnisse belegen. Falls durch den Wegfall des Wohngeldes finanzielle Schwierigkeiten entstehen, sollten Sie unverzüglich prüfen lassen, ob andere Leistungen in Betracht kommen, beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder andere Sozialleistungen. Bewahren Sie sämtliche Schreiben der Wohngeldbehörde auf und achten Sie unbedingt auf die Widerspruchsfrist. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid in der Regel bestandskräftig.

Wichtig: Jede Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse sollte der Wohngeldbehörde zeitnah mitgeteilt werden, um spätere Rückforderungen oder Leistungsunterbrechungen zu vermeiden.

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