Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

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Wenn Ihr Antrag auf Bürgergeld vom Jobcenter abgelehnt wurde, ist es zunächst wichtig, die genaue Begründung der Ablehnung zu prüfen. Diese finden Sie im Ablehnungsbescheid des Jobcenters. Dort wird erläutert, aus welchen Gründen keine Leistungen bewilligt wurden.

Sollten Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einzulegen. Wichtig ist, dass die Frist eingehalten wird. Der Widerspruch kann zunächst auch kurz und formlos eingelegt werden; eine ausführliche Begründung kann anschließend nachgereicht werden.

Gerne unterstützen wir Sie als Sozialberatungsstelle bei der Klärung der Ablehnungsgründe. Wir helfen Ihnen dabei, den Bescheid zu verstehen, prüfen gemeinsam mit Ihnen die Entscheidung und besprechen, welche weiteren Schritte möglich sind.

Bitte bringen Sie zu einem Beratungstermin den Ablehnungsbescheid des Jobcenters sowie alle wichtigen Unterlagen zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation mit.

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und die nächsten Schritte einzuleiten.

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