Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

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Die Stadt Recklinghausen vermittelt in der Regel keine Wohnungen unmittelbar an Wohnungssuchende. Sie kann jedoch im Rahmen der Wohnraumförderung und der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) unterstützen und über bestehende Hilfsangebote informieren. Wenn das Einkommen Ihrer Familie bestimmte Grenzen nicht überschreitet, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Mit einem WBS können Sie sich auf öffentlich geförderte Wohnungen bewerben, deren Mieten häufig günstiger sind als auf dem freien Wohnungsmarkt. Daneben empfiehlt es sich, sich bei Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und privaten Vermietern als wohnungssuchend registrieren zu lassen. Gerade bei Familien mit mehreren Kindern kann die Suche nach geeignetem Wohnraum längere Zeit in Anspruch nehmen. Sofern Ihr Einkommen trotz Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, um die Wohnkosten angemessen zu tragen, kann unter Umständen auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dies sollte bei der zuständigen Wohngeldbehörde geprüft werden. Werden die bisherigen Wohnverhältnisse aufgrund der Familiengröße unzumutbar eng, kann es sinnvoll sein, die Situation gegenüber den zuständigen Stellen zu dokumentieren und sich frühzeitig beraten zu lassen. ( Fachdienst 59 – Abteilung Soziales und Wohnen, Rathausplatz 3-4, Recklinghausen )

Wichtig: Die Geburt eines weiteren Kindes führt nicht automatisch zu einer bevorzugten Wohnungsvermittlung durch die Stadt. Familien mit mehreren Kindern können jedoch bei bestimmten Förderprogrammen und bei der Vergabe von gefördertem Wohnraum berücksichtigt werden.

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