Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

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Wenn Ihr Krankengeld endet, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie ohne Leistungen bleiben. Ob Sie anschließend Arbeitslosengeld erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In vielen Fällen wird vor dem Ende des Krankengeldes geprüft, ob eine sogenannte Nahtlosigkeitsregelung in Betracht kommt. Diese kann greifen, wenn weiterhin eine erhebliche gesundheitliche Einschränkung besteht und unklar ist, ob und in welchem Umfang Sie wieder arbeiten können. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld beantragt werden, auch wenn Sie aktuell noch krankgeschrieben sind. Voraussetzung für Arbeitslosengeld ist grundsätzlich, dass Sie in den letzten zwei Jahren ausreichend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen können oder im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung als leistungsberechtigt gelten. Wird kein Anspruch auf Arbeitslosengeld festgestellt, kommt je nach persönlicher Situation möglicherweise Bürgergeld als Grundsicherung in Betracht. Wichtig ist daher, dass Sie sich rechtzeitig vor dem Ende des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit melden und einen Antrag stellen. Dort wird geprüft, welche Leistung in Ihrem Fall zutrifft. (Regel: einen Monat vor Ablauf )

Wichtig: Warten Sie nicht bis zum letzten Tag des Krankengeldbezugs, sondern melden Sie sich möglichst frühzeitig arbeitssuchend, um Nachteile bei möglichen Leistungsansprüchen zu vermeiden.

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