Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

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Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben verschiedene Änderungen bei der gesetzlichen Rente beschlossen und weitere Reformen angekündigt. Viele Menschen fragen sich deshalb:

  • Muss ich künftig länger arbeiten?
  • Wird meine Rente später noch ausreichen?
  • Steigt das Renteneintrittsalter?
  • Kann ich weiterhin früher in Rente gehen?
  • Muss ich zusätzlich privat vorsorgen?
  • Was bedeuten die Änderungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner?

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen einfach erklärt.

Bereits beschlossene Regelungen

1. Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, das Rentenniveau bis einschließlich 2031 bei mindestens 48 Prozent zu sichern. Damit soll verhindert werden, dass die gesetzlichen Renten im Verhältnis zu den Löhnen stärker sinken.

2. Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten bundesweit um 4,24 Prozent. Davon profitieren rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner.

3. Reform der privaten Altersvorsorge

Der Deutsche Bundestag hat außerdem die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Die bisherige Riester-Förderung soll künftig durch ein neues Altersvorsorgedepot ersetzt werden.

Welche Änderungen werden derzeit diskutiert?

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer umfassenden Rentenreform. Grundlage sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Über diese Vorschläge muss der Gesetzgeber teilweise noch entscheiden. Ziel ist es, die Reform bis Ende 2026.

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