Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

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  • als Antwort auf: Rentenreform 2026 – was ändert sich für mich ? #5889
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    Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben verschiedene Änderungen bei der gesetzlichen Rente beschlossen und weitere Reformen angekündigt. Viele Menschen fragen sich deshalb:

    • Muss ich künftig länger arbeiten?
    • Wird meine Rente später noch ausreichen?
    • Steigt das Renteneintrittsalter?
    • Kann ich weiterhin früher in Rente gehen?
    • Muss ich zusätzlich privat vorsorgen?
    • Was bedeuten die Änderungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner?

    Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen einfach erklärt.

    Bereits beschlossene Regelungen

    1. Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent

    Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, das Rentenniveau bis einschließlich 2031 bei mindestens 48 Prozent zu sichern. Damit soll verhindert werden, dass die gesetzlichen Renten im Verhältnis zu den Löhnen stärker sinken.

    2. Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026

    Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten bundesweit um 4,24 Prozent. Davon profitieren rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner.

    3. Reform der privaten Altersvorsorge

    Der Deutsche Bundestag hat außerdem die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Die bisherige Riester-Förderung soll künftig durch ein neues Altersvorsorgedepot ersetzt werden.

    Welche Änderungen werden derzeit diskutiert?

    Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer umfassenden Rentenreform. Grundlage sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Über diese Vorschläge muss der Gesetzgeber teilweise noch entscheiden. Ziel ist es, die Reform bis Ende 2026.

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    Administrator

    Bei einer dringend benötigten größeren Wohnung kann die Stadt Recklinghausen grundsätzlich unterstützen. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständigen Stellen der Stadt zu wenden und prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen. Eine wichtige Anlaufstelle ist beispielsweise die Wohnraumförderung bzw. Wohnungsvermittlung der Stadt Recklinghausen. Dort kann geprüft werden, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben und ob eine Vermittlung in geförderten Wohnraum möglich ist.

    Auch wenn Ihr Mann arbeitet, lohnt sich eine Beratung, da die Wohnungsgröße und die familiäre Situation eine wichtige Rolle spielen. Ein Anspruch auf bestimmte Leistungen oder Unterstützungen hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel vom Einkommen, der Haushaltsgröße und der aktuellen Wohnsituation.

    Sollte die Wohnungssuche schwierig sein, können Sie sich zusätzlich an eine Sozialberatungsstelle wenden. Dort erhalten Sie Unterstützung bei der Suche nach passenden Hilfen, bei Anträgen und bei der Klärung Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Auch die örtlichen Wohlfahrtsverbände (z. B. Caritas, Diakonie oder AWO) bieten Beratungen rund um das Thema Wohnen und Familie an.

    Wir empfehlen Ihnen, möglichst frühzeitig aktiv zu werden und die Geburt Ihres Kindes sowie die veränderte Familiensituation bei den zuständigen Stellen anzugeben.

    als Antwort auf: Was passiert, wenn ich einen Termin beim Jobcenter verpasse? #5844
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    Seit dem 1. Juli 2026 gelten strengere Regelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Mitwirkungspflichten verbindlicher zu gestalten.

    Ein einmalig versäumter Termin führt grundsätzlich noch nicht automatisch zu einer Leistungsminderung. Das Jobcenter lädt Sie in der Regel zunächst zu einem weiteren Termin ein.

    Nehmen Sie jedoch auch den zweiten Termin ohne wichtigen Grund nicht wahr, kann Ihre Leistung für einen Monat um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs gemindert werden.

    Wer wiederholt Einladungen des Jobcenters ignoriert, muss mit weiteren Konsequenzen rechnen. Bei mehrfach aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen kann das Jobcenter prüfen, ob die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch überhaupt noch vorliegen. Im Einzelfall kann dies bis zum Wegfall des Leistungsanspruchs führen.

    Für Betroffene können diese Kürzungen erhebliche Folgen haben. Bereits eine Minderung um 30 Prozent kann dazu führen, dass Geld für Lebensmittel, Strom, Fahrkarten oder andere notwendige Ausgaben fehlt. Deshalb sollten Termine des Jobcenters grundsätzlich ernst genommen werden.

    Was sagt das Gesetz?

    Leistungsberechtigte sind verpflichtet, zu den vom Jobcenter angeordneten Meldeterminen zu erscheinen. Diese Termine dienen unter anderem dazu,

    • die persönliche Situation zu besprechen,
    • Vermittlungsmöglichkeiten zu prüfen,
    • offene Fragen zum Leistungsbezug zu klären oder
    • erforderliche Unterlagen nachzureichen.

    Eine Leistungsminderung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein wichtiger Grund für das Fernbleiben vorlag. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

    • einer nachgewiesenen Erkrankung,
    • einem Krankenhausaufenthalt,
    • einem unvorhersehbaren familiären Notfall,
    • oder wenn die Einladung nachweislich nicht oder verspätet zugegangen ist.

    Entscheidend ist, dass Sie den wichtigen Grund möglichst zeitnah mitteilen und – soweit möglich – belegen. Das Jobcenter muss Ihre Angaben prüfen, bevor eine Leistungsminderung ausgesprochen wird.

    Was können Sie jetzt konkret tun?

    Wenn Sie einen Termin verpasst haben, sollten Sie nicht abwarten.

    Sinnvoll ist es,

    • sich möglichst noch am selben oder am nächsten Werktag beim Jobcenter zu melden,
    • den Grund für das Fernbleiben zu erklären,
    • vorhandene Nachweise (zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder andere Belege) einzureichen,
    • um einen neuen Termin zu bitten und
    • einen Minderungsbescheid sorgfältig prüfen zu lassen.

    Nicht jede Leistungsminderung ist rechtmäßig. Gerade wenn ein wichtiger Grund vorlag oder das Jobcenter den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt hat, kann es sinnvoll sein, den Bescheid rechtlich überprüfen zu lassen.

    admin
    Administrator

    Wenn Ihr Krankengeld endet, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie ohne Leistungen bleiben. Ob Sie anschließend Arbeitslosengeld erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In vielen Fällen wird vor dem Ende des Krankengeldes geprüft, ob eine sogenannte Nahtlosigkeitsregelung in Betracht kommt. Diese kann greifen, wenn weiterhin eine erhebliche gesundheitliche Einschränkung besteht und unklar ist, ob und in welchem Umfang Sie wieder arbeiten können. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld beantragt werden, auch wenn Sie aktuell noch krankgeschrieben sind. Voraussetzung für Arbeitslosengeld ist grundsätzlich, dass Sie in den letzten zwei Jahren ausreichend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen können oder im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung als leistungsberechtigt gelten. Wird kein Anspruch auf Arbeitslosengeld festgestellt, kommt je nach persönlicher Situation möglicherweise Bürgergeld als Grundsicherung in Betracht. Wichtig ist daher, dass Sie sich rechtzeitig vor dem Ende des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit melden und einen Antrag stellen. Dort wird geprüft, welche Leistung in Ihrem Fall zutrifft. (Regel: einen Monat vor Ablauf )

    Wichtig: Warten Sie nicht bis zum letzten Tag des Krankengeldbezugs, sondern melden Sie sich möglichst frühzeitig arbeitssuchend, um Nachteile bei möglichen Leistungsansprüchen zu vermeiden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen.

    als Antwort auf: Antwort BS-RE #5013
    admin
    Administrator

    Die Stadt Recklinghausen vermittelt in der Regel keine Wohnungen unmittelbar an Wohnungssuchende. Sie kann jedoch im Rahmen der Wohnraumförderung und der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) unterstützen und über bestehende Hilfsangebote informieren. Wenn das Einkommen Ihrer Familie bestimmte Grenzen nicht überschreitet, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Mit einem WBS können Sie sich auf öffentlich geförderte Wohnungen bewerben, deren Mieten häufig günstiger sind als auf dem freien Wohnungsmarkt. Daneben empfiehlt es sich, sich bei Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und privaten Vermietern als wohnungssuchend registrieren zu lassen. Gerade bei Familien mit mehreren Kindern kann die Suche nach geeignetem Wohnraum längere Zeit in Anspruch nehmen. Sofern Ihr Einkommen trotz Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, um die Wohnkosten angemessen zu tragen, kann unter Umständen auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dies sollte bei der zuständigen Wohngeldbehörde geprüft werden. Werden die bisherigen Wohnverhältnisse aufgrund der Familiengröße unzumutbar eng, kann es sinnvoll sein, die Situation gegenüber den zuständigen Stellen zu dokumentieren und sich frühzeitig beraten zu lassen. ( Fachdienst 59 – Abteilung Soziales und Wohnen, Rathausplatz 3-4, Recklinghausen )

    Wichtig: Die Geburt eines weiteren Kindes führt nicht automatisch zu einer bevorzugten Wohnungsvermittlung durch die Stadt. Familien mit mehreren Kindern können jedoch bei bestimmten Förderprogrammen und bei der Vergabe von gefördertem Wohnraum berücksichtigt werden.

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    admin
    Administrator

    Viele Leistungsberechtigte wundern sich, wenn das Jobcenter oder das Sozialamt sie auffordert, zusätzlich Wohngeld oder Kinderzuschlag zu beantragen. Hintergrund ist, dass Sozialleistungen nachrangig sind. Das bedeutet, dass zunächst geprüft werden muss, ob andere vorrangige Leistungen in Betracht kommen. Wohngeld und Kinderzuschlag können unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass der Bedarf einer Familie ganz oder teilweise ohne Leistungen des Jobcenters gedeckt werden kann. Deshalb sind die Leistungsträger verpflichtet zu prüfen, ob solche Ansprüche bestehen. Die Aufforderung zur Antragstellung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass tatsächlich ein Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss die zuständige Wohngeldbehörde oder Familienkasse prüfen. Werden Wohngeld oder Kinderzuschlag bewilligt, kann sich die Höhe der Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes verändern. In manchen Fällen entfällt der Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung ganz, in anderen Fällen werden die Leistungen lediglich angepasst. Kommen Sie einer berechtigten Aufforderung zur Antragstellung nicht nach, kann dies Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch haben. Deshalb sollte die Antragstellung grundsätzlich erfolgen, auch wenn unklar ist, ob die Leistung später bewilligt wird.

    Wichtig: Nicht jede Person, die Bürgergeld oder Grundsicherung erhält, hat automatisch Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag. Die Entscheidung trifft immer die jeweils zuständige Behörde nach Prüfung der individuellen Verhältnisse.

     

     

    als Antwort auf: Mein Wohngeldzuschuss wurde gestrichen. Was mache ich jetzt ? #5004
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    Administrator

    Wenn Ihr Wohngeld durch Bescheid eingestellt oder aufgehoben wurde, sollten Sie zunächst die Begründung sorgfältig prüfen. Häufige Gründe sind Änderungen beim Einkommen, bei der Miete, bei der Haushaltsgröße oder das Auslaufen des bisherigen Bewilligungszeitraums. Prüfen Sie, ob die im Bescheid genannten Tatsachen zutreffen. Nicht selten beruhen Entscheidungen auf unvollständigen Unterlagen oder Missverständnissen. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Wohngeldbehörde eingereicht werden. Zur Fristwahrung genügt zunächst eine kurze Erklärung: „Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom … Widerspruch ein. Eine Begründung reiche ich nach.“ Legen Sie dem Widerspruch gegebenenfalls Nachweise bei, die Ihre tatsächlichen Einkommens- und Wohnverhältnisse belegen. Falls durch den Wegfall des Wohngeldes finanzielle Schwierigkeiten entstehen, sollten Sie unverzüglich prüfen lassen, ob andere Leistungen in Betracht kommen, beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder andere Sozialleistungen. Bewahren Sie sämtliche Schreiben der Wohngeldbehörde auf und achten Sie unbedingt auf die Widerspruchsfrist. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid in der Regel bestandskräftig.

    Wichtig: Jede Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse sollte der Wohngeldbehörde zeitnah mitgeteilt werden, um spätere Rückforderungen oder Leistungsunterbrechungen zu vermeiden.

     

     

    als Antwort auf: Das Jobcenter hat meinen Antrag abgelehnt. Was soll ich jetzt machen ? #4997
    admin
    Administrator

    Wenn Ihr Antrag auf Bürgergeld vom Jobcenter abgelehnt wurde, ist es zunächst wichtig, die genaue Begründung der Ablehnung zu prüfen. Diese finden Sie im Ablehnungsbescheid des Jobcenters. Dort wird erläutert, aus welchen Gründen keine Leistungen bewilligt wurden.

    Sollten Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einzulegen. Wichtig ist, dass die Frist eingehalten wird. Der Widerspruch kann zunächst auch kurz und formlos eingelegt werden; eine ausführliche Begründung kann anschließend nachgereicht werden.

    Gerne unterstützen wir Sie als Sozialberatungsstelle bei der Klärung der Ablehnungsgründe. Wir helfen Ihnen dabei, den Bescheid zu verstehen, prüfen gemeinsam mit Ihnen die Entscheidung und besprechen, welche weiteren Schritte möglich sind.

    Bitte bringen Sie zu einem Beratungstermin den Ablehnungsbescheid des Jobcenters sowie alle wichtigen Unterlagen zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation mit.

    Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und die nächsten Schritte einzuleiten.

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